Rechtsprechung
OLG Schleswig, 24.04.2012 - 11 U 123/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- autokaufrecht.info
Haftung des Kfz-Herstellers für Pkw-Brand
- openjur.de
§ 823 BGB; § 286 ZPO; § 3 ProdHaftG
Herstellerhaftung bei PKW-Brand - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens eines Fehlers der Fahrzeugelektrik bei Gefahrübergang i.R.d. Anscheinsbeweises; Voraussetzungen einer Haftung des Herstellers für einen Fahrzeugbrand aufgrund vermuteter Fehler in der Fahrzeugelektrik eines ca. neun Monate ...
- rabüro.de
Zur Frage der Herstellerhaftung wegen eines PKW-Brandes
- dahlbokum.de
Zum Beweis des ersten Anscheins in der Produkthaftung, wenn ein konkreter Produktfehler infolge der Zerstörung durch einen Brand nicht nachweisbar ist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ProdHaftG § 3; BGB § 823; ZPO § 286
Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens eines Fehlers der Fahrzeugelektrik bei Gefahrübergang - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Fehler der Fahrzeugelektrik und das abgebrannte Auto
- vogel.de (Kurzinformation)
Deliktische Produkthaftung bei Fahrzeugbrand - Konkrete Brandursache muss bewiesen werden
Verfahrensgang
- LG Kiel, 19.08.2011 - 5 O 274/09
- OLG Schleswig, 24.04.2012 - 11 U 123/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- LG Kiel, 19.08.2011 - 5 O 274/09
Produkthaftung: Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch nach dem …
Auszug aus OLG Schleswig, 24.04.2012 - 11 U 123/11
Das Urteil des Landgerichts Kiel vom 19.08.2011, Az.: 5 O 274/09, wird auf die Berufung der Beklagten vom 15.09.2011 geändert und die Klage abgewiesen.unter Abänderung des am 19.08.2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Kiel (Az.: 5 O 274/09) die Klage abzuweisen.
die Berufung der Beklagten zurückzuweisen, und im Wege der Anschlussberufung, das am 19.08.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Kiel (Az. 5 O 274/09) abzuändern und darüber hinaus wie folgt zu bescheiden: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 18.683,45 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 28.09.2006 zu bezahlen.
- BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87
Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen
Auszug aus OLG Schleswig, 24.04.2012 - 11 U 123/11
Zwar kann unter besonderen Umständen zugunsten des Geschädigten eine Beweislastumkehr in Betracht kommen, wenn der Hersteller aufgrund der ihm im Interesse des Verbrauchers auferlegten Verkehrssicherungspflicht gehalten war, das Produkt auf seine einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen und den Befund zu sichern, er dieser Verpflichtung aber nicht nachgekommen ist (BGH NJW 1988, 2611 - Mehrweg-Limonadenflaschen).Der entsprechende Fehlernachweis ist jedoch vom Geschädigten für den Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts durch den Hersteller zu führen (BGHZ 80, 186 [196 f.] - Derosal; BGHZ 104, 323 [332] - Limonadenflasche I; BGHZ 114, 284 [296] - AIDS; BGH VersR 1996, 1116 [1117];… MüKo-Wagner, a.a.O.).
- BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis
Auszug aus OLG Schleswig, 24.04.2012 - 11 U 123/11
Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass lediglich ein Fahrzeug mit einem Alter von bis zu 1 Monat bzw. bis zu einer maximalen Laufleistung von 3.000 km noch als Neuwagen eingestuft werden kann (BGH NJW 1982, 433).
- BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79
Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts …
Auszug aus OLG Schleswig, 24.04.2012 - 11 U 123/11
Der entsprechende Fehlernachweis ist jedoch vom Geschädigten für den Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts durch den Hersteller zu führen (BGHZ 80, 186 [196 f.] - Derosal; BGHZ 104, 323 [332] - Limonadenflasche I; BGHZ 114, 284 [296] - AIDS; BGH VersR 1996, 1116 [1117];… MüKo-Wagner, a.a.O.). - BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90
Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast …
Auszug aus OLG Schleswig, 24.04.2012 - 11 U 123/11
Der entsprechende Fehlernachweis ist jedoch vom Geschädigten für den Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts durch den Hersteller zu führen (BGHZ 80, 186 [196 f.] - Derosal; BGHZ 104, 323 [332] - Limonadenflasche I; BGHZ 114, 284 [296] - AIDS; BGH VersR 1996, 1116 [1117];… MüKo-Wagner, a.a.O.). - BGH, 11.06.1996 - VI ZR 202/95
Darlegungs- und Beweislast im Produkthaftpflichtprozeß
Auszug aus OLG Schleswig, 24.04.2012 - 11 U 123/11
Der entsprechende Fehlernachweis ist jedoch vom Geschädigten für den Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts durch den Hersteller zu führen (BGHZ 80, 186 [196 f.] - Derosal; BGHZ 104, 323 [332] - Limonadenflasche I; BGHZ 114, 284 [296] - AIDS; BGH VersR 1996, 1116 [1117];… MüKo-Wagner, a.a.O.). - LG Verden, 10.12.2007 - 8 O 27/07
Ein Produkthaftungsanspruch kann nach einem Brand auch ohne den gutachterlichen …
Auszug aus OLG Schleswig, 24.04.2012 - 11 U 123/11
Die Entscheidung des Landgerichts Verden vom 10.12.2007, 8 O 27/07 (Anlage K20), steht dem nicht entgegen.